Schöne neue bunte Welt

Ab heute ist es also so weit: wir können uns nicht nur legal durch Alkohol aus der Realität beamen, sondern auch durch THC! Zudem dürfte es tausende von arbeitslosen Dealern geben, die jedoch Mitglied in Hanfzucht-Vereinen werden können.

Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis wir die Pflanzen zu Herstellung von Joints in den Gartenabteilungen von Baumärkten und später dann auch im Eingangsbereich der Discounter vorfinden.

Herrlicher Gedanke, der Oma ein Pflänzchen in den Seniorenstift zu bringen, damit sie sich dort den Alltag immer wieder mal schöner rauchen kann.

In der letzten Stufe des Kiffings wird der Joint, maschinell erstellt, Endlich gibt sie wieder: echte Drogerien – Kiosks, in denen man seine Rauchwaren in verschiedenen Stärken, Varianten und Verpackungsgrößen erwerben kann. Dazu noch das Zubehör, für selbst Joints drehende Personen und Geräten zum Test der Drogenmenge in Blut, zwecks Check der Fahrtüchtigkeit. Zeitschriften wie „Mein Hampf und ich!“ sind dort ebenfalls erhältlich. Die ganzen leerstehenden Läden in den Innenstädten werden nun wieder genutzt. Durch die staatlichen Mehreinnahmen aus dem Vertrieb von Hanf, dem Wegfall von Polizeikräften, die bisher Konsumenten, Dealer oder gewaltbereite Hooligans (die sich nun mit THC eigenständig die Birne weich klopfen) kontrollieren mussten, klingelt es kräftig in der Staatskasse. Deshalb sind die Bereiche in und um Bahnhöfe nur noch mit entspannten Reisenden besiedelt (selbst ohne Rauschmittel-Einnahme), die zu pünktlich fahrenden Zügen gehen, bedingt durch ein saniertes Schienennetz. Lediglich in den Gerichtsbarkeiten ist Kurzarbeit angesagt, weil es einfach zu wenig zu tun gibt in dieser Welt voller gechillter Menschen. Aber auch da gilt: weniger Zeit im Job, mehr Zeit für die heimische Botanik!

Die ersten Initiativen werden gegründet, das Rauchen von Joints schon ab 16 zu erlauben oder eine vollständige Legalisierung zu erzielen, weil die weiteren Ersparnisse für den den Staat, durch Wegfall der Kontrolle, die Kosten für die Zunahme an geistig zurückgebliebener Kinder bei weitem übersteigt. Letztendlich ist das permanente Daddeln an Smartphones für Kleinkinder ebenfalls schädlich und nicht verboten. Hier wird vor dem Verfassungsgericht Klage gegen die Gleichheit der Menschen eingereicht, wegen Diskriminierung von Jugendlichen wie auch (Klein)Kindern.

Jetzt fasert meine Fantasie allmählich aus und die Stimmung beginnt zu kippen – Zeit mal wieder eine kräftigen Zug an meinem Joint zu nehmen.

😉

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